Die neue Oberstufe wird zu einer neuen Lern- und Schulkultur führen, denn durch die Semestrierung verringern sich die Lerninhalte für den Leistungsnachweis und die Lern- und Beurteilungszeiträume werden kürzer.
Jeder Unterrichtsgegenstand wird pro Semester beurteilt. Allerdings muss jeder Unterrichtsgegenstand in jedem Semester positiv abgeschlossen werden.
Bei Bedarf kann eine Lernbegleitung unterstützen, sofern eine Frühwarnung vorliegt.
Über jeden negativ beurteilten bzw. jeden nicht beurteilten Pflichtgegenstand ist innerhalb von zwei Semestern eine Semesterprüfung abzulegen, die innerhalb dieser Frist grundsätzlich zweimal wiederholt werden kann.
Sind nach den beiden Wiederholungsprüfungstagen im September mehr als zwei »Nicht genügend« oder »Nicht beurteilt« aus den letzten beiden Semestern »offen«, so ist die Schülerin / der Schüler grundsätzlich nicht zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt.
Bis zur Matura müssen alle Pflichtgegenstände positiv absolviert sein, sonst ist ein Antritt zur abschließenden Prüfung nicht möglich.